Re: Alufelgen
von novex12 » 09.02.2012, 12:01
So mal paar Sachen verbessern,
1. Felge eintragen oder nicht,
sollte die Felge eine Hersteller-ABE besitzen ist diese Eintragungsfrei, das
steht so in den "Felgengutachten", diese werden dann in den Shops als
Eintragungsfrei beworben ! Hierbei ist dann die Vorgabe der Reifendimesion zu beachten..
Kleines Beispiel von meinen AEZ Valencia 18",
diese Felge wäre mit Reifen 215/45R18 89W eintragungsfrei gewesen, der Hersteller hat für diese Kombination eine ABE erstellen lassen.
Mit der nicht so exotischen Dimension 225/40R18 92 gab es keine passende ABE also musste ich die Felgen beim Tüv eintragen lassen !
Hat sich aber gelohnt da Reifen der Dimension 225/40R18 günstiger zu haben sind als die 215/45R18.
Also immer auf eine ABE achten wenn man nicht zum Tüv will, auch von Peugeot Deutschland muss man für jede Felge ein Gutachten erhalten wie wo und warum für welche Fahrzeuge sie freigegeben sind.
2. EG Übereinstimmungserklärung
in der EG Erklärung die am Brief hängt sind alle vom Hersteller freigegebenen Felgen und Reifen größen aufgelistet. Dies muss aber nicht bedeuten das diese Automatisch freigegeben sind ohne Eintragung, die Tragfähigkeit kann unterschiedlich sein, je nach Modell, also kann es sein das eine Felge auf einem 1.6vti gefahren werden darf, aber nicht auf einem 2.0 HDI !!!
Also hilft das auch bei original Peugeotfelgen wenn diese nicht explizit für das Fahrzeug freigegeben sind. Also benötigt man wieder ein Gutachten des Herstellers für die Freigabe !
Es entscheidet nicht nur die richtige Größe sondern auch die Tragfähigkeit.
Bei Original Felgen die als Originalteile angeboten werden würde ich mir darum keine Gedanken machen, aber bei Zubehörfelgen auf jeden fall !
Nur punkte in Flensburg kassieren weil einem die 40euro oder so vom Tüv zu viel sind, Epic Fail ! Zu dem hat man wegen dem erlöschen der Betriebserlaubnis keinen Versicherungsschutz mehr... selbst wenn man nicht schuld war.
3. Anzugsmoment !
Grundsätzlich aus der ABE ablesen, der Tüv trägt das sogar in den Fahrzeugschein ein, bei meinen Felgen sind es immerhin 135NM.
Wenn der Reifenhändler "Kannnix" nur mit 100NM anzieht kann man sich vorstellen was auf Dauer passieren kann !
4. EG Bescheinigung ist Freifahrtsschein für Felgen:
Ein klares Nein, niemals, nicht die Bohne, never ...
Das Gutachten der Felge entscheidet was geht und was nicht, egal ob Peugeot oder AEZ..
Es können auch größere Felgen/Reifen als in der EG Bescheiningung angegeben
gefahren werden nach einer Tüv Abnahme, nur keine kleineren !!!
5. Luftdruck:
War deletzt großes Thema bei Automobil oder so im TV, die Tests von denen ergaben das maximal 0,2 Bar mehr gefahren werden sollten,
weil sonst man Staune, der Verschleiss sogar wieder stärker wird !
Der Spritverbrauch nimmt bis zu 0,2 Bar ab, danach passiert nichts mehr.
Es wurde mit einem leeren Auto mit Fahrer getestet und nicht mit voll Beladung ! Da schaut es an der Hinterachse natürlich wieder anders aus.
Mit 205/55 R16 steht in der Türe 2,4 Bar rund um, also macht man mit 2,6 nichts falsch.
Bei noch höherer Befüllung erhöht sich die Gefahr eines Reifenschadens,
der Comfort nimmt ab, die Abnutzung der Lauffläche nimmt zu.
0,5 Bar wären an der Hinterachse bei extrem Beladung korrekt, 0,3 bei leerem Auto sicherlich auch noch im Toleranzbereich 0,2Bar +/-.
Gruß