Hallo an alle 205er-Fahrer,
ich bin neu hier und mein Beitrag handelt von dem leider lästigen Thema "Leuchtweitenregelung".
Ich bin momentan dabei einen 205er wieder herzurichten. Es ist einer mit EZ 01.08.1990 und hat im Januar diesen Jahres u.a. aufgrund der defekten Leuchtweitenregulierung keine neue Plakette bekommen. Seit dem steht er auf meinem Stellplatz und wartet wieder auf die Straße zu kommen...
Also ist anzunehmen dass die LWR seit 1990 in Deutschland Pflicht ist. Aber stimmt das wirklich?? In anderen Foren habe ich 1990 und 1991 gelesen! Deshalb habe ich heute eine TÜV-Rheinland Stelle aufgesucht, die mir bestätigt hat, dass die LWR seit 1991 Pflicht ist! Denn der Tüv Kollege meinte, dass mein Fahrzeug keine LWR braucht, da EZ 1990! Außerdem meinte er, man könnte auf ein elektrisches System umrüsten, dafür würde es entsprechende Kits geben. Das ist mir aber zu Kostenintensiv, da ca. 150EUR...Denn das Problem ist ja, das diese Hydraulische LWR von Peugeot nicht mehr lieferbar ist und reparieren....naja....Wenn also die LWR erst seit 1991 Pflicht ist, dann einfach raus mit dem Ding!
Ich auch was davon gelesen, dass ältere Modelle die LWR an dem Scheinwerferhalter haben. Dort soll ein Hebel angebracht sein, der in drei Stufen zu verstellen ist!?
Also wäre die beste Alternative, diese Halter zu verbauen, sofern irgendwo aufem Schrottplatz zu bekommen. Dann wäre man auf der sicheren Seite, unabhängig davon ob die Pflicht seit 1990 oder 1991 besteht!
In Ebay habe ich Scheinwerfer als Neuware gesehen, bei denen die Info angegeben ist "ohne Leuchtweitenregulierung". Also hatten anscheindend die ersten Modell gar nichts dies bezüglich!?
Denn bei dem Scheinwerfer mit LWR ist ja ein Gelenk angebracht, welches an dem Kugelgelenkt der LWR angeklippst ist...
Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen, da die LWR eine bekannte Schwachstelle ist.